Wissenswertes von A bis E
A wie Anreise
Informationen, wie Sie zu den medizinischen und Pflegeeinrichtungen der Paul Gerhardt Diakonie gelangen, finden Sie auf den Seiten unserer Einrichtungen.
A wie Arzneimittelversorgung
Die Versorgung mit Arzneimitteln wird während des Aufenthaltes in allen Einrichtungen der Paul Gerhardt Diakonie durch Fachpersonal sichergestellt. Bereits bei der Aufnahme wird erfasst, welche Medikamente Sie bislang einnehmen und danach vom behandelnden Arzt entschieden, ob diese weiter verabreicht werden.
Die Apothekerinnen und Apotheker sichern die Bereitstellung von Medikamenten und arbeiten als Fachpersonal im Krankenhaus eng mit Ärzten und Pflegepersonal zu-sammen.
A wie Aufnahme
Ohne Formalitäten geht es bei einer stationären Aufnahme leider nicht. Sie benöti-gen einen Einweisungsschein, die Krankenversicherungskarte, einen Lichtbildausweis und notwendige Behandlungsberichte. Bei der Aufnahme werden persönlichen Daten und der Name der Krankenkasse elektronisch erfasst. Sie erhalten einen Behandlungsvertrag, die Allgemeinen Ver-tragsbedingungen und bei Bedarf das Leistungs- und Entgeltverzeichnis. Mit Ihrer Unterschrift ermächtigen Sie die Einrichtung und deren Personal zur medizinischen Behandlung. Sie willigen in den personengebundenen Datenaustausch zwischen den an der Behandlung beteiligten Personen ein, soweit dies für Ihre Behandlung notwendig ist.
Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Einbettzimmer zu vereinbaren.
B wie Besuchszeiten
Besucher sind in allen Einrichtungen herzlich willkommen, denn sie helfen den Patientinnen und Patienten bei ihrer Genesung bzw. bringen Abwechslung in den Alltag. Jedoch möchten wir hinweisen, dass gegenseitige Rücksichtnahme ein Gebot ist und Ruhezeiten für die Patienten eingehalten werden.
Blumen als kleine Aufmerksamkeit erfreuen die Patienten und heitern auf. Bitte denken Sie daran, dass aus hygienischen Gründen Blumentöpfe nicht erwünscht sind.
B wie Begleitperson
Insbesondere bei unseren kleinen Patientinnen und Patienten ist es möglich, eine Begleitperson gegen ein geringes Entgeld mit aufzunehmen. Über die Kosten informiert Sie gerne das Personal vor Ort.
B wie Betreuungsrecht
Seit 1990 gibt es in Deutschland das Betreuungsgesetz, das die rechtliche Ausgestaltung von Betreuungsverhältnissen regelt. Eine Betreuung ist dann wichtig, wenn zu befürchten ist, dass Menschen tatsächliche und rechtliche Fürsorge benötigen. Ob eine Betreuung nötig und sinnvoll ist, entscheidet das zuständige Vormundschaftsgericht. ES legt auch fest, wer diese Betreuung wahrnehmen soll.
Wer unliebsamen Überraschungen vorbeugen möchte, sollte eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht verfassen.
B wie Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung ist ein Instrument zur Wahrung der Selbstbestimmung für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheiden kann.
In einer Betreuungsverfügung kann man regeln, wer als Betreuer eingesetzt werden soll und wer keinesfalls eingesetzt werden soll. Mit diesem Schriftstück legt man nieder, welche Wünsche ein zukünftiger Betreuer unbedingt respektieren soll. (Siehe auch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.)
C wie Cafeteria
Alle Einrichtungen verfügen über eine Cafeteria, denn sie sind in den medizinischen und Pflegeeinrichtungen ideale Treffpunkte und Orte der Kommunikation. Neben kleinen Speisen und Getränken erhalten Sie dort auch Presseartikel und Dinge des täglichen Bedarfs. Die Öffnungszeiten erfahren Sie vor Ort.
D wie Datenschutz
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Einrichtungen unterliegen dem Datenschutz und der gesetzlichen Schweigepflicht. Angaben, Untersuchungsergebnisse und Befunde werden streng vertraulich behandelt und ohne Ihre Zustimmung gegenüber Dritten nicht preisgegeben.
D wie Dokumentationspflicht
Ärzte, Krankenhäuser und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, die Behandlung und Pflege zu dokumentieren. Der Behandlungsablauf muss in einer Akte festgehalten werden. Dazu gehören: Untersuchungen, Befunde, Behandlungsmaßnahmen, Operationsberichte, Narkoseprotokolle, Zwischenfälle sowie die Art und Dosierung von Medikamenten. Damit wird sichergestellt, dass jeder mitbehandelnde oder nachbehandelnde Arzt Kenntnis über Diagnose, Maßnahmen und Krankheitsverlauf erhält.
D wie Dolmetscher/Übersetzer
Falls Ihre Muttersprache nicht deutsch ist, hilft unser Personal gerne weiter. Für den ersten Kontakt helfen Mitarbeiter, die eine der internationalen Hauptsprachen wie Englisch oder Französisch sprechen.
E wie Einwilligung
Vor größeren Eingriffen und Narkosen wird Ihre Einwilligung benötigt. Diese sollte schriftlich erfolgen, wenn es sich nicht um einen akuten Notfall handelt.
E wie Entlassung
Im Anschluß an den stationären Aufenthalt können sich, bezogen auf Ihre Erkrankung, verschiedene Nachsorge-Maßnahmen anschließen. Die Organisation der notwendigen und geeigneten Maßnahmen obliegt dem Sozialdienst in enger Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegekräften und anderen an Ihrer Behandlung beteiligten Fachleute, wie Physiotherapeuten oder Psychologen.
Eine Nachsorge-Maßnahme kann nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen. Sie werden dazu vom Personal beraten und grundsätzlich über zu leistende finanzielle Eigenanteile aufgeklärt.
E wie Empfehlen Sie uns weiter!
Wenn Sie mit den Leistungen und der Hilfe in unseren Einrichtungen zufrieden waren, dann empfehlen Sie uns an Freunde, Bekannte und Familienangehörige gern weiter.
