Wissenswertes von K bis O
K wie Krankenhauskosten
Wenn Sie als Patient einer gesetzlichen Krankenversicherung eine Kostenübernahme vorlegen, dann müssen Sie sich nicht weiter um die Krankenhausrechnung kümmern.
Sollten Sie keine Übernahmeerklärung haben, regelt dies das Krankenhaus unter Vorlage des Krankenversicherungsnachweises mit Ihrer Kasse.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist allerdings ein gesetzlich geregelter Zuzahlungsbetrag am Ende des stationären Aufenthalts an das Krankenhaus zu entrichten. Die Zuzahlung beträgt 10 € pro Kalendertag für maximal 28 Kalendertage im Jahr.
L wie Lob
Waren Sie zufrieden mit den pflegerischen und medizinischen Leistungen, mit Sauberkeit und Service, dann freuen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über jegliches Lob – mündlich und schriftlich.
N wie Nachsorge
Im Anschluß an den stationären Aufenthalt können sich, bezogen auf Ihre Erkrankung, verschiedene Nachsorge-Maßnahmen anschließen.
Die Organisation der notwendigen und geeigneten Maßnahmen obliegt dem Sozialdienst in enger Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegekräften und anderen an Ihrer Behandlung beteiligten Fachleute, wie Physiotherapeuten oder Psychologen.
Eine Nachsorge-Maßnahme kann nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen. Sie werden dazu vom Personal beraten und grundsätzlich über zu leistende finanzielle Eigenanteile aufgeklärt.
N wie Notfall
Sollten Sie akute medizinische Hilfe benötigen, können Sie von jedem Ort in Deutschland die gültige Notfallnummer 112 wählen. Diese Nummer ist immer erreichbar, selbst wenn Sie mit dem Handy Hilfe anfordern müssen. Der Notruf 112 funktioniert unabhängig von Telefonanbieter, Netzbetreiber und dem Ort, an dem Sie sich befinden.
